Der Riester-Kreis – wer die Förderung bekommt
Alle, deren gesetzliche Rente oder Pension durch die Rentenreform 2001 schmaler geworden ist, können die Förderung beziehen.
Das sind im Einzelnen:
- alle rentenversicherten Arbeiter und Angestellte
- Beamte und Richter
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- versicherungspflichtige Selbstständige
- Erziehende während der dreijährigen Elternzeit
- Grundwehrdienstleistende, Berufssoldaten, Zivildienstleistende
- sozialversicherte 400-Euro-Jobber
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen
- Empfänger von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
- Behinderte, die in anerkannten Werkstätten arbeiten
- Menschen, die einen anerkannt Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in der Woche in seiner Wohnung pflegen
- Beschäftigte von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder geistlicher Genossenschaften, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit sind
- Erwerbsunfähige, die eine entsprechende staatliche Rente beziehen
Von: Andreas Scholz
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Welche Eigenschaften ein förderfähiger Riester-Vertrag mitbringen muss, regelt das „Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen“ (AltZertG). ... hier erfahren Sie mehr über die Förderung
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