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Der Riester-Kreis – wer die Förderung bekommt

Alle, deren gesetzliche Rente oder Pension durch die Rentenreform 2001 schmaler geworden ist, können die Förderung beziehen.

Das sind im Einzelnen:

  • alle rentenversicherten Arbeiter und Angestellte
  •  Beamte und Richter
  • Angestellte im öffentlichen Dienst
  • versicherungspflichtige Selbstständige
  • Erziehende während der dreijährigen Elternzeit
  • Grundwehrdienstleistende, Berufssoldaten, Zivildienstleistende
  • sozialversicherte 400-Euro-Jobber
  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen
  • Empfänger von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
  • Behinderte, die in anerkannten Werkstätten arbeiten
  • Menschen, die einen anerkannt Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in der Woche in seiner Wohnung pflegen
  • Beschäftigte von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder geistlicher Genossenschaften, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit sind
  • Erwerbsunfähige, die eine entsprechende staatliche Rente beziehen


Von: Andreas Scholz


·> Ermitteln Sie Ihre Riester-Förderung!

Riester und Steuer

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Riester und die Steuer - alles zum Thema nachgelagerte Besteuerung erfahren Sie hier...

Was wird gefördert?

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Welche Eigenschaften ein förderfähiger Riester-Vertrag mitbringen muss, regelt das „Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen“ (AltZertG). ... hier erfahren Sie mehr über die Förderung

Riester Experten Hotline

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Wie viel gibt der Staat?

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Wie viel gibt der Staat dazu? Alle Infos zu Fördersummen und eine Beispielrechnung finden Sie hier. 

Riester Rechner

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Mit dem aktuellen Riester-Rechner der DWS können Sie direkt online Ihre Förderung berechnen.