Was wird gefördert: Teil 5 – Eigenheimrente („Wohn-Riester“)
Wohn-Riestern ermöglichte die Bundesregierung über das Eigenheimrentengesetz im Jahr 2008. Somit werden Immobilien rückwirkend zu Anfang 2008 direkt förderfähig.
Der Sparer kann über die Beiträge einen zertifizierten Riester-Immobilienkredit abzahlen, von dem er sich nach 2007 ein selbst genutztes Objekt gekauft oder gebaut hat. Obwohl hier kein Guthaben angespart wird, fördert der Staat die Tilgungsraten analog zu einem herkömmlichen Riester-Vertrag.
Ebenso kann ein Sparer aus einem normalen Riester-Vertrag das komplette Guthaben abziehen, um damit eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren. Zurückzahlen, wie es im Frühstadium der Riester-Rente gefordert war, muss er es nun nicht mehr.
Von: Andreas Scholz
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