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Was wird gefördert: Teil 3 – Fondssparplan

Die Fondsbranche tat sich mit den Riester-Regelungen zunächst schwer. Vor allem die geforderte ausdrückliche Garantie auf die Beiträge und die lebenslange Rente sind für die Fondsgesellschaften eher ungewohnte Umstände (zum Text: Rennen um die Riester-Rente – Riester-Fonds machen Versicherungen Konkurrenz).

Riester-Fondsverträge bestehen im Grunde genommen aus Aktien und Renten. Die Gewichtungen bestimmen sich nach den verwendeten statischen oder dynamischen Sicherungskonzepten und der Restlaufzeit des Vertrags.

Zusätzlich steht die Gesellschaft über ein Garantieversprechen für die Beiträge gerade. Das Geld fließt direkt in die Investmentfonds. Zum Rentenbeginn bekommt der Riester-Rentner seine monatlichen Zahlungen zunächst als Auszahlplan aus dem angesammelten Fondsguthaben.

Gleichzeitig geht ein Teil des Guthabens in eine Rentenversicherung, die spätestens ab dem 85. Geburtstag die restlichen Zahlungen übernimmt.

Von: Andreas Scholz


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