Was wird gefördert: Teil 1 – Das Design des Vertrags
Welche Eigenschaften ein förderfähiger Riester-Vertrag mitbringen muss, regelt das „Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen“ (AltZertG).
Schrieb es anfangs elf Kriterien vor, sind es seit Anfang 2005 deutlich weniger. Im Einzelnen:
- Der Vertrag muss eine lebenslange und geschlechter-einheitliche Altersversorgung vorsehen, die frühestens im Alter von 60 Jahren beginnt. Ausnahmsweise darf die Auszahlung schon vorher beginnen, wenn der Rentner gleichzeitig eine staatliche Rente bezieht.
- Der Anbieter garantiert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Vorsorgebeiträge verlustfrei erhalten bleiben. Beitragsteile für eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden bis maximal 15 Prozent der Gesamtbeiträge herausgerechnet.
- Die monatliche Rente darf während der Laufzeit nicht sinken. Die Monatszahlungen können auch in Jahresraten erfolgen. Bis zu 30 Prozent des angesammelten Geldes kann sich der Riester-Rentner bei Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.
- Falls der Sparer eine Genossenschaftswohnung bewohnt und über den Vertrag weitere Geschäftsanteile der Genossenschaft kaufen will, gilt folgendes: Scheidet er aus der Genossenschaft aus, werden die Sparbeiträge auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen. Von den Gewinnausschüttungen der Genossenschaft muss der Sparer neue Anteile kaufen.
- Die Abschluss- und Vertriebskosten werden mindestens über die ersten fünf Vertragsjahre verteilt, falls sie nicht einfach prozentual von den Beiträgen abgezogen werden.
- Während der Sparphase darf der Riester-Sparer den Vertrag jederzeit ruhen lassen. Er darf ihn auch mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen und das Guthaben entweder auf einen eigenen anderen Riester-Vertrag übertragen lassen oder für eine selbst genutzte Wohnung verwenden (Paragraf 92a Einkommensteuergesetz)
Hinzu kommt seit 2008 ein weiterer Absatz, der die Kriterien für einen Wohn-Riester-Vertrag regelt.
Ob diese Kriterien eingehalten werden, prüft eine Abteilung der Finanzaufsicht Bafin. Sie erteilt ein entsprechendes Zertifikat mit einer Zertifizierungsnummer, die für sämtliche Förderanträge nötig ist.
Von: Andreas Scholz
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