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Was der Staat spendiert

Seit 2008 gilt die letzte Riester-Förderstufe. Wer seitdem jährlich 4 Prozent seines Vorjahreseinkommens in einen staatlich anerkannten Riester-Vertrag zahlt, bekommt eine Zulage von 154 Euro (bei Eheleuten pro Person). Für Kinder gibt es eine weitere Zulage von 185 Euro, sofern es für das Kind noch Kindergeld gibt. Ist das Kind im Jahr 2008 oder später zur Welt gekommen, liegt die Zulage bei 300 Euro.

Die Zulagen werden mit der Sparleistung verrechnet, die der Riester-Rentner selbst erbringt. Somit bleibt der Jahresbeitrag bei 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, die Eigenleistung verringert sich entsprechend. Spart jemand weniger als 4 Prozent, gibt es anteilig weniger Zulage.

Wer einen neuen Riester-Vertrag abschließt und noch nicht 25 Jahre alt ist, bekommt abseits der normalen Förderung einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Alternativ kann es auch sein, dass die Sparbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar sind. Sie zählen in der Steuererklärung extra, vermengen sich also nicht mit anderen Sonderausgaben und deren Maximalgrenzen. Allerdings gilt hier ein Maximalbetrag von 2.100 Euro pro Jahr und Person.

Zulage oder Steuerersparnis? Das Finanzamt berechnet beides und gewährt den für den Sparer lukrativeren Förderweg – auf Amtsdeutsch: Günstigerprüfung.

Von: Andreas Scholz

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