Das Investment > Themen > Altersvorsorge & Riester > Riester - nachgelagerte Besteuerung

Riester und die Steuer

Noch bevor die gesetzliche Rente steuerpflichtig wurde, beschloss die Bundesregierung, auch die Leistungen aus der Riester-Rente durch den Steuerwolf zu drehen. Was damals vor allem die Gemüter einiger Verbraucherschützer erregte.

Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung sieht vor, dass zwar die gezahlten Sparraten entweder bezuschusst werden oder steuerfrei sind. Auch die während der Laufzeit erzielten Gewinne, Zinsen und Ausschüttungen sind von der Abgeltungssteuer befreit. Ein Freistellungsauftrag ist somit nicht nötig.

Die später ausgezahlte Riester-Rente ist dagegen voll steuerpflichtig, sofern sie aus geförderten Beiträgen entstanden ist. Hat der Sparer mehr als den Maximalbetrag eingezahlt, sind von diesem Teil lediglich die Gewinne steuerpflichtig.

Unterm Strich dürfte sich diese Steuerregelung für die meisten Sparer rechnen. Denn normalerweise haben Rentner einen deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz als zu Berufszeiten.

Von: Andreas Scholz


·> Ermitteln Sie Ihre Riester-Förderung!

Wer darf riestern?

Bildbeschreibung

Angestellte, Beamte, Freiberufler, Studenten, Rentner - hier erfahren Sie, wer riestern darf und wer nicht...

Was wird gefördert?

Bildbeschreibung

Welche Eigenschaften ein förderfähiger Riester-Vertrag mitbringen muss, regelt das „Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen“ (AltZertG). ... hier erfahren Sie mehr über die Förderung

Riester Experten Hotline

Bildbeschreibung

Unsere Riester-Experten sind für Sie da - hier klicken für eine individuelle, kostenlose Beratung...

Wie viel gibt der Staat?

Bildbeschreibung

Wie viel gibt der Staat dazu? Alle Infos zu Fördersummen und eine Beispielrechnung finden Sie hier. 

Riester Rechner

Bildbeschreibung

Mit dem aktuellen Riester-Rechner der DWS können Sie direkt online Ihre Förderung berechnen.