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Was tun, wenn’s kracht – Riester-Verträge im Todes- und Scheidungsfall

Im Todesfall zeigt der Rechtsstaat Deutschland eindrucksvoll, was er von nicht verheirateten Lebenspaaren hält: nicht viel. Denn nur, wenn ein hinterbliebener Ehepartner das angesparte Riester-Guthaben vollständig auf einen eigenen Vertrag übernimmt, bleibt es unversehrt.

In allen anderen Fällen muss der Erbe die staatliche Förderung zurückzahlen und die angefallenen Erträge nachträglich versteuern. Ausnahme ist eine Witwen- oder Waisenrente, die ab dem Todestag aus dem Riester-Vertrag gezahlt wird.

Lässt sich ein Riester-gefördertes Ehepaar scheiden, führt jeder seinen eigenen Vertrag einfach weiter. Bezieht einer von beiden lediglich die Förderung, ohne selbst zu sparen, bekommt er im Scheidungsjahr noch die Förderung und lässt den Vertrag ab dem folgenden Jahr ruhen. Zurückzahlen muss jedoch keiner der Geschiedenen etwas.

Sämtliche Regelungen gelten übrigens nicht für die gleichgeschlechtliche Ehe, die eingetragene Lebenspartnerschaft. Hier muss der Hinterbliebene in jedem Fall die staatlichen Förderungen zurückzahlen und die Gewinne durch den Steuerwolf drehen lassen.

Übrigens: Diese Form der Diskriminierung will die SPD laut ihrem Wahlprogramm abschaffen und Lebenspartnerschaften der herkömmlichen Ehe rechtlich vollständig gleichstellen.

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