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Vermögenswirksame Leistungen: Der Chef zahlt

Vermögenswirksame Leistungen
Bild: Fotolia

Sparraten für Vermögenswirksame Leistungen (VL) darf ausschließlich der Arbeitgeber überweisen. Sollte der zur privaten Altersvorsorge nichts zuschießen, bleibt immer noch ein weiterer Spender: Die öffentliche Hand.

Alle sechs Monate ist es wieder soweit: Pünktlich zu Beginn einer neuen Jahreshälfte lässt sich der Investmentverband BVI zu einer Werbehymne für das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen hinreißen. Das ist nur mäßig originell, wird aber stets von einem überzeugenden Argument begleitet.

Zum Beispiel am 24. Juli 2008: „Im Schnitt rentierten sich VL-Fonds in den vergangenen Jahren mit 8,1 Prozent pro Jahr – mit staatlichen Zulagen waren es sogar 10,7 Prozent.“ Das ist doch mal was.

Seit einigen Monaten meldet der Verband keine Renditezahlen mehr, zumindest nicht über Pressemitteilungen. Zu schlecht wäre das Ergebnis, was jedoch nur an der vorübergehenden Situation an den Finanzmärkten liegt.

Aufschluss gibt allerdings das Jahrbuch, das für einen VL-Sparvertrag per Ende 2008 eine Rendite von 2,3 Prozent angibt inklusive staatlicher Förderung. Wie gesagt - ein vorübergehender Schwächeanfall.

Monatlich bis zu 40 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber tl_files/Nachrichten/RTEmagicC_VL-Grafik.jpg.jpg

Das schöne am VL-Sparen ist, es ist nicht nur rentabel, sondern auch eine schmerzarme Form der privaten Altersvorsorge. Kein Minusposten verunstaltet monatlich gleich nach der Gehaltsgutschrift den Kontoauszug. Denn die Sparbeträge zahlt der Arbeitgeber direkt in den entsprechenden VL-Vertrag.

Im besten Fall übernimmt er einen Teil sogar aus eigener Tasche: Zuschüsse von maximal 40 Euro sind dadurch monatlich drin. Im schlechtesten Fall spendiert der Chef jedoch nichts, sondern zieht die Sparraten vom Lohn ab.

Staat hilft bei Fonds und Bausparverträge

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gibt dem Finanzberater gleich einen ganzen Katalog an VL-geeigneten Geldanlagen an die Hand. Besonders gut eignen sich VL-fähige Investmentfonds als Sparplan (Zum Text: Fondssparplan: Einstiegshilfe zur privaten Altersvorsorge) und Bausparverträge, denn hier zahlt der Staat unter Umständen die Arbeitnehmersparzulage, also bares Geld.

Bei Fonds beträgt sie 20 Prozent der gezahlten Sparraten, maximal 80 Euro pro Jahr. Für Bausparverträge gibt es 9 Prozent Zulage, maximal 42,30 Euro jährlich. Und weil Sparer beide Zuschüsse parallel bekommen können, können sie sich jährlich insgesamt bis zu 870 Euro fördern lassen – 400 Euro für den Fonds und 470 Euro für den Bausparvertrag.

Eine Einschränkung gibt es jedoch: Defensive Investmentfonds sind nicht VL-fähig. Ein geeigneter Fonds muss mindestens 60 Prozent Aktien enthalten und ausdrücklich zum VL-Sparen zugelassen sein. Derzeit gibt es laut BVI 177 geeignete Kandidaten.

Sechs Jahre sparen, dann Ruhephase

Ein VL-Vertrag besteht aus einer sechsjährigen Sparphase und der anschließenden Ruhephase. Die läuft bei Fondssparplänen bis zum Ende des angebrochenen Jahres und beim Bausparvertrag genau zwölf Monate.

Bei vorzeitigem Abbruch ohne gesetzlich anerkannten Grund geht die Zulage verloren. Und die wiederum gibt es nur, wenn das jährliche zu versteuernde Einkommen (also das Bruttoeinkommen abzüglich aller absetzbaren Kosten) unter 20.000 Euro liegt. Bei Eheleuten gilt der doppelte Wert.

Von: Andreas Scholz

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