Riester-ABC: Alles über die Riester-Rente
Sieben Jahre ist die Riester-Rente inzwischen alt. Am Markt hat sie sich weitgehend etabliert. DAS INVESTMENT.com erklärt, wie sie funktioniert und welche Spezialfälle zu beachten sind. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die staatlich geförderte Vorsorge – die Riester-Rente.
Kapitelübersicht:
1. Ein Leck im System – warum es die Riester-Rente gibt
2. Der Riester-Kreis – wer die Förderung bekommt
4. Sonderfall: Förderung kassieren ohne selbst zu sparen
5. Riester-Rente wird nicht verhartzt
6. Was wird gefördert: Teil 1 – Das Design des Vertrags
7. Was wird gefördert: Teil 2 – Versicherung
8. Was wird gefördert: Teil 3 – Fondssparplan
9. Was wird gefördert: Teil 4 – Banksparplan
10. Was wird gefördert: Teil 5 – Eigenheimrente („Wohn-Riester“)
12. Was tun, wenn’s kracht – Riester-Verträge im Todes- und Scheidungsfall
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Riester-ABC
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Cost-Average-Effekt
Der Cost-Average-Effekt gilt als wichtigstes Argument für Sparpläne: Anleger, die im Rahmen der Altersvorsorge monatlich die gleiche Summe investieren, kaufen bei niedrigen Börsenkursen mehr Anteile als bei hohen.
Video: Walter Riester nimmt Stellung zur Finanzkrise
Er ist Namensgeber und offizieller Vater der staatlich geförderten Altersvorsorge. In einem Video nimmt der ehemalige Arbeitsminister Walter Riester (SPD) dazu Stellung, wie sich die Finanzkrise auf bestehende Riester-Verträge auswirkt.
Die Geschichte der Riester-Rente
Wohl selten hat eine Branche so sehnsüchtig ein Gesetz erwartet wie damals die Finanzszene die Rentenreform, die die neue Riester-Rente enthielt. Doch die Euphorie wich zunächst schnell blanker Enttäuschung. DAS INVESTMENT.com erzählt die Geschichte einer problematischen Geburt mit Happy End.
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Altersvorsorge mit Zeitwertkonto: Neues Gesetz fördert Versicherungen
Immer mehr Unternehmen nutzen Zeitwertkonten, um ältere Arbeitnehmer vor dem 67. Lebensjahr in Rente zu schicken. Überwogen dabei bisher insbesondere Lösungen mit Investmentfonds, macht das neue Flexi-II-Gesetz Versicherungen attraktiver. Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache. Jeder nach 1963 Geborene kann erst dann ohne Abschläge in Rente gehen.




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