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Mit Riester ins Eigenheim: Fragen und Antworten – Teil 1

Eigenheim
Foto: Fotolia

Seit fast zwei Jahren fördert es der Staat auch, wenn ein Sparer Wohneigentum als Altersvorsorge kauft. DAS INVESTMENT.com beantwortet die wichtigsten Fragen zum Wohn-Riester.

Was ist Wohn-Riester?

2008 wurde die selbst genutzte Immobilie in die Riester-Rente integriert.

Die Regeln zur Eigenheimrente (meist „Wohn-Riester“ genannt) sind im Eigenheimrentengesetz festgelegt. Der Bundesrat hat es im Juli 2008 verabschiedet, es trat rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Die ersten zertifizierten Produkte kamen im November 2008 auf den Markt.

Wohn-Riester folgt der Systematik anderer Riester-Verträge, was Zulagen, Förderberechtigte und vieles mehr betrifft. Nur für die nachgelagerte Besteuerung in der Rentenzeit musste sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen, da die selbst genutzte Immobilien keine regelmäßigen Renten auszahlt, die besteuert werden können.

Was wird über Wohn-Riester gefördert?

Wohn-Riester fördert den Bau oder Kauf eines Eigenheims. Das kann über den Aufbau von Eigenkapital für die selbst genutzte Immobilie erfolgen, und zwar über einen zertifizierten Bausparvertrag. Ebenso wird die Tilgung von riester-konformen Darlehen zur Finanzierung der eigenen vier Wände gefördert. Und auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen ist förderfähig.

Die gekaufte, gebaute oder zu finanzierende Immobilie muss der Riester-Sparer selbst nutzen, er muss aber nicht Alleinnutzer und Alleineigentümer sein. Es muss seine Hauptwohnung sein.

Wie funktionieren Wohn-Riester-Verträge?

Seit 2008 gibt es zwei neue Arten von Riester-Verträgen: zertifizierte Darlehensverträge und Kaufverträge für Anteile an Wohnungsgenossenschaften.

Wohn-Riester hat das Riester-Geschäft für die Bausparkassen geöffnet. Sie profitieren vor allem über ihre zertifizierten Bausparverträge. Mit ihnen baut der Sparer Eigenkapital für seine Immobilie auf und erwirbt die Option auf ein Darlehen. Er leistet hier (wie auch bei Versicherungs-, Bank- oder Fonds-Riester-Verträgen) seinen Eigenbeitrag, bekommt dafür Geld vom Staat und kann eventuell noch Steuern sparen. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, nutzt er die Riester-Förderung weiter, um sein Bauspardarlehen zu tilgen. Diese Variante eignet sich für Personen, die zwar wissen, dass sie irgendwann ein Eigenheim möchten, aber noch keine konkreten Pläne haben.

Wer hingegen schon eine Immobilie im Auge hat, kann das geförderte Darlehen nutzen. Hier wird der Riester-Vertrag für die Tilgung eingesetzt. Wichtig: Es wird nur die Tilgung gefördert, nicht die Kosten für das Darlehen (Zinsen). Alternativ kann der Immobilienkäufer ein tilgungsfreies Darlehen wählen und dazu einen Sparvertrag mit Förderung abschließen. In diesem Vertrag muss geregelt sein, dass dieser nur zur Ablösung des Kredits genutzt werden darf.

Alle drei Darlehensformen müssen folgende Regeln befolgen, um zertifiziert zu werden:

  • Das Darlehen darf nur für ein Eigenheim oder den Kauf von Pflichtanteilen an einer Genossenschaft zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung genutzt werden.
  • Abschluss- und Vertriebskosten müssen mindestens auf die ersten fünf Jahre verteilt werden.
  • Die Darlehen müssen so gestaltet sein, dass der Kreditnehmer sie spätestens zu seinem 68. Lebensjahr getilgt hat.

Weiterlesen (Fragen und Antworten Teil 2)

Von: Sabine Groth

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