Keine Angst vor der Riester-Rente: Der Ratgeber für die Praxis
Zu Beginn bedeutete die Riester-Rente noch, jedes Jahr einen neuen Antrag auf Förderung zu stellen. Das hat der Gesetzgeber nun netterweise vereinfacht. Um die Beiträge für die geförderte Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen, ist allerdings noch immer das Steuerformular „Anlage AV“ nötig.
Jedes Jahr ein monströses, kompliziertes Antragsformular ausfüllen – das verlangte bis vor ein paar Jahren der Staat noch von jedem Riester-Sparer, der für seinen Vertrag Zulagen kassieren wollte. Den Unsinn dieser Bürokratie hat er jedoch zügig eingesehen und abgeschafft. Wer jetzt die staatliche Zulage für seinen Riester-Vertrag abräumen will, braucht nur einmal ein Formular auszufüllen.
Und zwar macht er das gleich, wenn er den Riester-Vertrag abschließt. Durch diesen Dauerzulagenantrag erlaubt der Sparer seinem Vertragsanbieter, jedes Jahr die Zulage für ihn zu beantragen. Weitere Handlungen überflüssig. Verdient der Riester-Sparer jedoch soviel Geld, dass es sich auch lohnt, Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen, muss er sich erneut rühren. Dann muss er in seiner Steuererklärung auf dem Hauptformular in Zeile 73 ein Kreuz setzen und zusätzlich das Formular „Anlage AV“ ausfüllen (siehe Grafik). Zusätzlich legt er dieser Anlage auch die Bescheinigung bei, die ihm sein Riester-Vertragsanbieter jährlich über die eingezahlten Beiträge ausstellt. Hier muss er unbedingt darauf achten, dass seine Sozialversicherungsnummer auf der Bescheinigung eingetragen ist. Fehlt sie, kann das Finanzamt die Steuerersparnis kippen. Und das tut es auch gern einmal, ohne Bescheid zu sagen.
Die DAS-INVESTMENT.com-Ausfüllhilfe
1. Unmittelbar begünstigt ist ein Sparer, der selbst zu den förderfähigen Personen gehört. Das sind grundsätzlich alle rentenversicherten Menschen. Einen genaueren Katalog finden Sie hier.
2. Für die Einkommensangaben braucht der Riester-Sparer den Sozialversicherungsbescheid, den er einmal im Jahr von seinem Arbeitgeber bekommt. Gut aufheben: Die Daten beziehen sich immer auf die Angaben vom Vor-Vorjahr.
3. Mittelbar begünstigt sind Riester-Sparer, die selbst nicht zu den Geförderten gehören, deren Ehepartner jedoch Zulage bekommt. Mittelbar begünstigte Sparer brauchen keine eigenen Beiträge einzuzahlen.
Von: Andreas Scholz
Kostenfreie Riester-Analyse
Sie möchten für sich die optimale Riester-Förderung ermitteln? Die Altersvorsorge-Experten von DAS INVESTMENT stehen Ihnen gern für ein kostenfreies Analysegespräch zur Verfügung.
Anzeige
Bilderstrecke
Rente, Sex und Altersvorsorge - informieren Sie sich jetzt und hier, was das Alter so bringt. weiterlesen
Piet Klocke erklärt die Rente
Ihre Fragen zur Altersvorsorge
Sie haben auch eine Frage zum Thema Altersvorsorge? Wir beantworten sie gerne!
Frage stellen
Riester-ABC
Sieben Jahre ist die Riester-Rente inzwischen alt. Am Markt hat sie sich weitgehend etabliert. DAS INVESTMENT.com erklärt, wie sie funktioniert und welche Spezialfälle zu beachten sind. Weiterlesen …
Cost-Average-Effekt
Der Cost-Average-Effekt gilt als wichtigstes Argument für Sparpläne: Anleger, die im Rahmen der Altersvorsorge monatlich die gleiche Summe investieren, kaufen bei niedrigen Börsenkursen mehr Anteile als bei hohen.
Video: Walter Riester nimmt Stellung zur Finanzkrise
Er ist Namensgeber und offizieller Vater der staatlich geförderten Altersvorsorge. In einem Video nimmt der ehemalige Arbeitsminister Walter Riester (SPD) dazu Stellung, wie sich die Finanzkrise auf bestehende Riester-Verträge auswirkt.
Die Geschichte der Riester-Rente
Wohl selten hat eine Branche so sehnsüchtig ein Gesetz erwartet wie damals die Finanzszene die Rentenreform, die die neue Riester-Rente enthielt. Doch die Euphorie wich zunächst schnell blanker Enttäuschung. DAS INVESTMENT.com erzählt die Geschichte einer problematischen Geburt mit Happy End.
weiterlesen
Altersvorsorge mit Zeitwertkonto: Neues Gesetz fördert Versicherungen
Immer mehr Unternehmen nutzen Zeitwertkonten, um ältere Arbeitnehmer vor dem 67. Lebensjahr in Rente zu schicken. Überwogen dabei bisher insbesondere Lösungen mit Investmentfonds, macht das neue Flexi-II-Gesetz Versicherungen attraktiver. Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache. Jeder nach 1963 Geborene kann erst dann ohne Abschläge in Rente gehen.
Jetzt 



Kommentare