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Andere Länder – andere Regeln

Zieht ein Riester-Rentner ins Ausland, kann das den Fiskus schon mal in Rage bringen. Denn die ins Ausland fließende Rente wäre schließlich dort steuerpflichtig. Und die Bundesregierung will die Steuer auf die Riester-Rente selbst kassieren. Also verlangt sie pauschal 15 Prozent der Rente, bis alle Förderungen und Steuerersparnisse zurückgezahlt sind.

Wie die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen anmerkt, entscheidet jedoch bald der Europäische Gerichtshof über diese Regelung. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass er sie kippt, weil sie Grenzgänger diskriminiert und somit dem Europagedanken widerspricht.

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