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Riester-Rente Fallbeispiel 8: Marc und Hauke, homosexuelles Paar, verheiratet

Fallbeispiel 8

Marc (40) und Hauke (38) leben seit sieben Jahren zusammen, im vergangenen Jahr haben sie sich das Ja-Wort gegeben und haben seitdem eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie haben damit Rechte und Pflichten gegenüber dem Partner erworben, einer zweigeschlechtlichen Ehe sind sie allerdings nicht gleichgestellt, weder bei der Besteuerung noch in Sachen Riester-Rente. Was bringt die Riester-Rente für die Altersvorsorge?

Marc und Hauke arbeiten beide als Personalberater und verdienen anständig. Der Unterschied: Marc arbeitet angestellt in einer Personalberatung, Hauke hat sich selbstständig gemacht.

Der Unterschied für die Altersvorsorge: Marc darf riestern, Hauke nicht. Denn er ist als Selbstständiger nicht rentenversicherungspflichtig und hat auch keinen mittelbaren Anspruch über Marc, wie es in einer zweigeschlechtlichen Ehe der Fall wäre.

Für Marc könnte sich ein Riester-Vertrag lohnen, sein Gehalt variiert zwar durch Bonusleistungen, in den vergangenen Jahren lag es aber nie unter 60.000 Euro. 2008 waren es  70.000 Euro. Damit ist er im Bereich der maximalen Riester-Förderung von 2.100 Euro im Jahr.

Er erhält 2009 neben der Grundzulage von 154 Euro eine Steuererstattung* von 777 Euro, 1.169 Euro kommen letztlich also aus seiner eigenen Tasche. Damit kommt er auf eine Förderquote von 44 Prozent.

Ob er diese auch im nächsten Jahr erreicht, ist ungewiss. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage droht sein Gehalt in Richtung 50.000 Euro und tiefer zu rutschen. Dann hätte er nicht mehr den Höchstgrenzsatz von 44,31 Prozent (inklusive Soli, abgesehen vom „Reichensteuersatz“, der ab 250.000 Euro gilt) und entsprechend weniger würde er als Steuererstattung  bekommen.

Hauke kann nicht riestern. Will er auch eine staatliche Förderung seiner Altersvorsorge müsste er ein Rürup-Produkt wählen. Der Vorteil: Der geförderte Sparbetrag liegt mit 20.000 Euro pro Jahr sehr viel höher als bei der Riester-Rente (2.100 Euro). Der steuerliche Nachteil: Die Höchststufe, also die volle Steuerfreistellung der eingezahlten Beiträge ist noch lange nicht erreicht.

2009 können 68 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Satz steigt pro Jahr um 2 Prozentpunkte und erreicht 2025 die 100-Prozent-Marke.

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tl_files/Fallbeispiele/FB8_grafik_Riester_Rente_homosexuell_fotolia.jpgRiester-Rente: Förderung Marc
Gesamteinzahlung: 2.100 Euro
Grundzulage: 154 Euro
Steuererstattung*: 777 Euro
Eigenbeitrag: 1.169 Euro

Förderquote: 44%

 

 

 

*)Die Steuererstattung wurde mithilfe des Abgabenrechners des Bundesfinanzministeriums errechnet. Unterstellt ist, dass das rentenversicherungspflichtige Einkommen dem zu versteuernden Einkommen entspricht und im betreffenden Jahr genauso hoch ist wie im Vorjahr (Basis der Riester-Förderung). Die Berechnung ist daher nur eine Annäherung, die tatsächliche Höhe hängt letztlich u.a. von den individuellen weiteren Abzügen ab.

Von: Sabine Groth


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