Riester-Rente Fallbeispiel 5: Silke, alleinerziehend, zwei Kinder
Silke ist ein Organisationstalent, das sie in ihren Beruf als Event-Managerin voll ausleben kann. Sie hat zusammen mit ihrem Ex-Mann Rolf eine siebenjährige Tochter, die bei ihr lebt. 2007 wurde sie wieder schwanger, von ihrem damaligen Freund Thomas, dem wurde es allerdings zu viel. Und Anfang 2008 war es soweit: Kind da, Typ weg. Jetzt ist Silke alleinerziehende Mutter in Elternzeit. Was bringt die Riester-Rente für die Altersvorsorge?
Obwohl sie kein Geld verdient, hat sie Anspruch auf die Riester-Förderung. Denn während der Elternzeit ist sie rentenversicherungspflichtig. Da sie 2008 kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hatte, muss sie selbst lediglich den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Der Rest kommt vom Staat: 154 Euro Grundzulage, 185 Euro für die Tochter, für die sie den Anspruch auf die Kinderzulage hat, da sie auch das Kindergeld für sie bekommt, und 300 Euro für den kleinen Sohn, der nach dem 1. Januar 2008 geboren ist und damit die erhöhte Kinderzulage erhält. Sie spart also im Jahr 699 Euro, nur 60 Euro (9 Prozent) zahlt sie davon selbst.
Ab 2011 muss sie ihr Organisationstalent auch privat einsetzen, dann sind drei Jahre Elternzeit abgelaufen, und sie will in Ihren alten Job zurück. Die Großeltern und die Väter haben Unterstützung zugesichert.
Für eine 30-Stunden-Stelle würde sie voraussichtlich 30.000 Euro bekommen. Will sie dann die volle Riester-Förderung nutzen, würde sich ihr Eigenbeitrag ab dem Jahr 2012 auf 561 Euro Jahr erhöhen, 639 Euro würde sie weiterhin als Zulagen bekommen.
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Riester-Rente: Förderung 2009
Gesamteinzahlung: 699 Euro
Grundzulage: 154 Euro
Kinderzulage Tochter: 185 Euro
Kinderzulage Sohn: 300 Euro
Eigenbeitrag: 60 Euro
Förderquote: 91%
Riester-Rente: Förderung 2012
Gesamteinzahlung : 1.200 Euro
Grundzulage: 154 Euro
Kinderzulage Tochter: 185 Euro
Kinderzulage Sohn: 300 Euro
Eigenbeitrag: 561 Euro
Förderquote: 53%
Von: Sabine Groth
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